Wieder eine Aussage gegen die Kompetenzen des Notfallsanitäters:
Die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (AGBN) lehnt die Substitution ärztlicher Kompetenzen auf Notfallsanitäter ab. Bereits jetzt seien mit den sogenannten 1c- und 2c-Maßnahmen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz ausreichende Regelungen definiert, die eine notfallmedizinische Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes auf rechtlich zulässiger Grundlage ermöglichen. Die Idee, zur Behebung eines (Not-)Ärztemangels ärztliche Tätigkeiten auf Nicht-Ärzte zu übertragen „und nur durch spezielle Qualifikationsmaßnahmen im Schnellverfahren quasi auf den Kenntnis-, Fertigkeiten- und vor allem auch Erfahrungsstand eines spezialisierten Arztes zu bringen“, sei illusorisch. Es sei in keiner Weise akzeptabel, dass in einer präklinischen Situation mit wenig Personal, schlechten räumlichen Bedingungen und schlechterer apparativer Ausstattung als in der Klinik ein Patient „nicht einmal mehr von einem approbierten Arzt, sondern von einem Vertreter eines medizinischen Assistenzberufes behandelt werden soll.“
Quelle: SK VERLAG HOMEPAGE
Die haben doch einen Sprung in der Schüssel..Ich lasse mich doch lieber von einem Sanitäter retten, als von einem zu spät eingetroffenen Mediziner den Totenschein auf den Bauch legen.
Es bleibt spannend, wie die Bundespolitik in dem Falle nun letztendlich entscheiden wird. Eine wirklich klare Linie gibt es ja überhaupt nicht – abgesehen von einem erheblichen Maß an Standesdenken.
Aber wie gesagt, warum ist es so schwer eine klare Aussage zu treffen und wenn diese lautet, daß eine Berufshaftpflicht sein muss z.B.?
Niemand will an einem „Versagen“ Schuld sein – egal, wie dieses auch aussehen mag.
Auch die Ärzte und Ärzteverbände sind sich zweifellos bewusst, dass „invasive Maßnahmen nur durch Ärzte“ in der Präklinik schlicht nicht realisierbar ist.
Also bleibt auf der einen Seite das Standesdenken – und auf der anderen die Angst davor, an den Pranger gestellt zu werden, weil man das deutsche Rettungswesen ins Aus katapultiert hat.