Der Gesundheitsminister will mit dem neuen Gesetz zur Notfallversorgung einiges ändern. Unter anderem sieht der Entwurf vor Überfüllte Notfallambulanzen und genervte Patienten zu entlasten. Immer mehr Patienten gehen mit Kleinigkeiten in die Notaufnahmen anstatt zum niedergelassenen oder Hausarzt. Wahrscheinlich um lange Wartezeiten zu vermeiden oder aber auch weil Sie sich sicher fühlen.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, das ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung zu einem System der intergrierten Notfallversorgung ausgebaut werden. Weiterhin:
- Rettungsdienst soll unter ein gemeinsames flächendeckendes Notfallleitsystem fallen, das die 112, die 116/117 gemeinsam ansteuern kann
- vorhergehende Triage der Patienten für die richtige Versorgung
- Rettungsdienst soll ein eigenständiger Bereich in der gesetzlichen Krankenkasse werden
- Versorgung am Notfallort soll als Leistung der medizinischen Notfallrettung eingestuft werden
- Dafür soll es dann IntegrierteNotfallzentren (INZ) geben
Bleibt abzuwarten wann dieses Gesetz in Kraft treten wird und was dann die genauen Änderungen sind. Fakt ist das etwas getan werden muss um alle Beteiligten etwas zu entlasten.
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Auf den ersten Blick klingt der Entwurf gar nicht mal so schlecht – auf den zweiten Blick erahne ich allerdings schon erste Probleme.
„Rettungsdienst soll unter ein gemeinsames flächendeckendes Notfallleitsystem fallen, das die 112, die 116/117 gemeinsam ansteuern kann“
– Nicht schlecht, funktioniert auch in anderen Ländern – die Frage der Haftung bei Fehleinschätzungen bleibt allerdings, die Problematik, dass der Bereitschaftsarzt sich auch nachts um drei zum Hausbesuch aufraffen muss (was manche keineswegs gerne tun) auch. Wie oft es hier zu „telefonischen Einweisungen“ kommt, ohne einen Patient gesehen zu haben, bliebe abzuwarten.
„vorhergehende Triage der Patienten für die richtige Versorgung“
– Das sollte de facto schon seit Jahren Standard sein. Richtige Umsetzung vorausgesetzt: echte Verbesserung.
„Rettungsdienst soll ein eigenständiger Bereich in der gesetzlichen Krankenkasse werden“
– Die Anerkennung des Rettungsdienstes als „medizinischer Dienstleister“ statt dem „Transportdienst“ im Sinne des SGB V ist seit Jahrzehnten überfällig. Die Frage, wie die Abrechnung in Zukunft aussehen soll, bleibt hier wohl offen.
„Versorgung am Notfallort soll als Leistung der medizinischen Notfallrettung eingestuft werden“
Dazu drei Punkte, die mir auffallen:
1. für Notärzte ist schon jetzt die Versorgung vor Ort ein abrechenbarer Einsatz.
2. Rechtsproblematik 1: ohne entsprechende rechtliche Behandlungskompetenzen dürfte die Versorgung durch NFS vor Ort schwer begründbar – und damit nicht abrechenbar – sein.
3. Rechtsproblematik 2: ich sehe hier schlichtweg die Gefahr, dass dem Rettungsdienst hier zusätzliche Steine in den Weg gelegt werden – und dem Missbrauch keinen Abbruch getan wird. Beispiel: Patient schildert schlimmste Symptome, Lage vor Ort nicht mal halb so schlimm, Patient wird vor Ort versorgt – und der dennoch notwendige Transport wird wehement verweigert. Vorgehen? Haftung, wenn was schiefgeht? Alles offen…