Es wurde mehrfach geändert und kritisiert: das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz. Jetzt wurde es vom Bundestag beschlossen und soll ab Herbst gelten.
Der Bundestag hat am 2. Juli mit den Stimmen von Union und SPD das lang umstrittene Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) beschlossen. Ziel der Regelung ist, so das Bundesgesundheitsministerium, vor allem, Beatmungspatienten medizinisch besser zu versorgen.
Gesetz seit Monaten in der Kritik
Das mehrfach geänderte Gesetz hatte über Monate für heftige Proteste von Selbsthilfeverbänden gesorgt. Beatmungspatienten befürchteten, aus finanziellen Gründen zum Umzug aus der eigenen Wohnung in ein Pflegeheim gezwungen zu werden.
Das sei künftig ausgeschlossen, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Intensiv-Pflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein“, betonte er. Fehlanreize in der Intensivpflege, wodurch es zu Fällen von Abrechnungsbetrug gekommen war, würden beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt. Außerdem solle der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden.
Das Gesetz soll ab Herbst gelten und verbindliche Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause schaffen. Die Gesetzesreform betrifft, laut Angaben der Sozialverbände, rund 20.000 Patienten, von denen viele dauerhaft künstlich beatmet werden müssen.
Die Verbesserungen sollen durch die Aufnahme eines neuen Leistungsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege in das Sozialgesetzbuch V erreicht werden. Künftig dürfen nur besonders qualifizierte Ärzte außerklinische Intensivpflege verordnen. Diese Leistungen werden in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in speziellen Wohneinheiten oder in den eigenen vier Wänden finanziert.
Sozialverbände begrüßen Korrekturen
Die meisten Sozialverbände begrüßten die Korrekturen am Gesetz. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, erklärte: „Wir sind sehr erleichtert, dass die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, Intensivpflege in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen durchzuführen, vom Tisch ist.“ Jetzt werde das Recht auf Wahl des Wohnortes auch für Menschen mit Intensivpflege anerkannt.
In den sozialen Medien haben sich viele Mediziner gegen das Gesetz ausgesprochen. So twitterte etwa ein Notarzt: „Ich werde mich nicht mitschuldig machen, durch Anwendung eines klar verfassungswidrigen und menschenunwürdigen Gesetzes.“
Quelle: Intensivpflege: Was sich ändern wird – DocCheck