Teil 1: Blutentnahme im Rettungsdienst – Grundlagen und rechtlicher Rahmen
Die Blutentnahme ist eine wichtige diagnostische Maßnahme im Rettungsdienst, die in bestimmten Situationen entscheidende Informationen liefern kann. Sie dient etwa dem Nachweis von Drogen oder Alkohol, der Beurteilung des Kreislaufzustands oder der Vorbereitung für die Übergabe in der Klinik. Doch wann ist eine Blutentnahme sinnvoll, wer darf sie durchführen – und was ist rechtlich zu beachten?
Wann ist eine Blutentnahme im Rettungsdienst sinnvoll?
Im präklinischen Bereich wird die Blutentnahme meist dann durchgeführt, wenn:
- eine gerichtliche Anordnung besteht (z. B. bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen am Steuer),
- eine lebensbedrohliche Stoffwechselentgleisung vorliegen könnte (z. B. diabetisches Koma, Elektrolytstörungen),
- ein Schockgeschehen vorliegt und ein schneller Labornachweis zur Einschätzung der Situation notwendig ist,
- eine Sepsis vermutet wird und bereits präklinisch Blutkulturen gewonnen werden sollen.
Wer darf eine Blutentnahme durchführen?
Im Rettungsdienst hängt die Befugnis zur Blutentnahme vom jeweiligen Bundesland und dem Ausbildungsstand des Personals ab. Grundsätzlich gilt:
- Ärztliches Personal darf jederzeit Blut entnehmen.
- Nichtärztliches Personal (z. B. Notfallsanitäter) darf eine Blutentnahme nur durchführen, wenn eine entsprechende ärztliche Anordnung vorliegt oder eine Notkompetenz greift – also wenn keine andere Möglichkeit besteht, Leben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen und Patientenrechte
Blutentnahmen stellen einen körperlichen Eingriff dar und sind daher rechtlich besonders sensibel. Folgende Punkte müssen beachtet werden:
- Die Einwilligung des Patienten ist in aller Regel erforderlich. Nur bei bewusstlosen oder nicht einwilligungsfähigen Patienten darf im Rahmen der mutmaßlichen Einwilligung gehandelt werden.
- Bei einer gerichtlich angeordneten Blutentnahme (z. B. durch die Polizei bei Verdacht auf Trunkenheit am Steuer) darf der Patient die Blutentnahme nicht verweigern. Hier besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
- Patienten haben das Recht, über den Grund der Maßnahme, mögliche Risiken und die weitere Verwendung der Proben aufgeklärt zu werden – Transparenz ist Pflicht.
🔜 Teil 2 folgt: Praktische Durchführung – Vorbereitung, Technik und Hygiene