Mittwoch, 28. Juni 2023

Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform steht kurz vor der Fertigstellung. Offene Fragen gibt es noch bei einem zentralen Baustein: den so genannten Leistungsgruppen. Zukünftig soll jeder Behandlungsfall im Krankenhaus einer solchen Gruppe zugeordnet werden. Gleichzeitig bestimmen Qualitätsstandards, welche Leistungen Kliniken – nach einer mehrjährigen Übergangsfrist – noch erbringen und abrechnen dürfen.  

Bund und Länder wollen sich bei der Einführung an der Systematik von Nordrhein-Westfalen orientieren, wo solche Leistungsgruppen bereits existieren. Da die Notfallmedizin dort bisher keine eigene Leistungsgruppe ist, fordert die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) Bund und Länder auf, die Systematik bei der bundesweiten Einführung entsprechend zu ergänzen.

„Annähernd die Hälfte aller stationären Aufnahmen in einem Krankenhaus finden in den Notaufnahmen statt“, sagt DGINA-Präsident Martin Pin. „Die ärztliche und pflegerische Behandlung dieser Patientinnen und Patienten müssen wir dringend in der Krankenhausplanungs- und -vergütungssystematik abbilden.“  

Die Notfallversorgung in den Notfallkliniken ist besonders stark durch Vorhaltekosten geprägt. „Über eine Leistungsgruppe Notfallmedizin würde jetzt erstmalig die Möglichkeit bestehen, eine adäquate Finanzierung abzubilden“ erklärt Martin Pin. „Da gerade die Notfallversorgung für die Bevölkerung eine besonders wichtige Rolle spielt, sollte hier die gleiche Transparenz für Kosten, Strukturen und Qualität gegeben sein wie in den anderen Fachabteilungen auch.“ ergänzt Prof. Dr. Christoph Dodt, Vize-Präsident der Europäischen Gesellschaft für Notfallmedizin (EUSEM). 

Die DGINA fordert Bund und Länder nicht nur dazu auf, bei ihrer nächsten Abstimmung zur Krankenhausreform die nordrhein-westfälischen Leistungsgruppen um die Notfallmedizin zu ergänzen, sondern auch den Arbeitsauftrag an InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) und BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) entsprechend zu erweitern und in diesem Zusammenhang auch den Fachabteilungsschlüssel Notfallmedizin einzuführen. Darüber werde sichergestellt, dass die Notfallmedizin im neuen Planungs- und Vergütungssystem eine entsprechende Abbildung erfährt und mit Struktur- und Qualitätskriterien ausgestattet werden kann, die diesem zentralen Teil der Daseinsvorsorge gerecht werden. 

Mittwoch, 28. Juni 2023

Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform steht kurz vor der Fertigstellung. Offene Fragen gibt es noch bei einem zentralen Baustein: den so genannten Leistungsgruppen. Zukünftig soll jeder Behandlungsfall im Krankenhaus einer solchen Gruppe zugeordnet werden. Gleichzeitig bestimmen Qualitätsstandards, welche Leistungen Kliniken – nach einer mehrjährigen Übergangsfrist – noch erbringen und abrechnen dürfen.  

Bund und Länder wollen sich bei der Einführung an der Systematik von Nordrhein-Westfalen orientieren, wo solche Leistungsgruppen bereits existieren. Da die Notfallmedizin dort bisher keine eigene Leistungsgruppe ist, fordert die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) Bund und Länder auf, die Systematik bei der bundesweiten Einführung entsprechend zu ergänzen.

„Annähernd die Hälfte aller stationären Aufnahmen in einem Krankenhaus finden in den Notaufnahmen statt“, sagt DGINA-Präsident Martin Pin. „Die ärztliche und pflegerische Behandlung dieser Patientinnen und Patienten müssen wir dringend in der Krankenhausplanungs- und -vergütungssystematik abbilden.“  

Die Notfallversorgung in den Notfallkliniken ist besonders stark durch Vorhaltekosten geprägt. „Über eine Leistungsgruppe Notfallmedizin würde jetzt erstmalig die Möglichkeit bestehen, eine adäquate Finanzierung abzubilden“ erklärt Martin Pin. „Da gerade die Notfallversorgung für die Bevölkerung eine besonders wichtige Rolle spielt, sollte hier die gleiche Transparenz für Kosten, Strukturen und Qualität gegeben sein wie in den anderen Fachabteilungen auch.“ ergänzt Prof. Dr. Christoph Dodt, Vize-Präsident der Europäischen Gesellschaft für Notfallmedizin (EUSEM). 

Die DGINA fordert Bund und Länder nicht nur dazu auf, bei ihrer nächsten Abstimmung zur Krankenhausreform die nordrhein-westfälischen Leistungsgruppen um die Notfallmedizin zu ergänzen, sondern auch den Arbeitsauftrag an InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) und BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) entsprechend zu erweitern und in diesem Zusammenhang auch den Fachabteilungsschlüssel Notfallmedizin einzuführen. Darüber werde sichergestellt, dass die Notfallmedizin im neuen Planungs- und Vergütungssystem eine entsprechende Abbildung erfährt und mit Struktur- und Qualitätskriterien ausgestattet werden kann, die diesem zentralen Teil der Daseinsvorsorge gerecht werden. 

www.dgina.de

Kommentar verfassen