Um das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen, hat das Kabinett heute zwei von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe beschlossen.
Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.
Ärzte, Pflegekräfte – alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus. Und wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können. Wir bündeln Kompetenzen, so dass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Quelle: Bundesgesundheitsminister
Auch wenn der gute Mann noch so schön plaudert, auf Euch kommt´s eher an. Passt auf Euch auf!!
Ein interessanter Aspekt sollte unbedingt noch erwähnt werden – im Rahmen des ganzen Trubels wurde dem Notfallsanitäter im Falle einer Epidemie ganz heimlich die Erlaubnis erteilt, heilkundliche Maßnahmen durchzuführen.
Auch wenn es etwas Eigenwerbung ist 😉 https://saniontheroad.home.blog/2020/03/29/heilkunde-fur-notfallsanitater-ist-gesetz-im-ausnahmefall/