3 Gedanken zu „Notfallsanitätergesetz!“
  1. An für sich: die Grundidee ist gut, die Umsetzung mäßig und in der Praxis hat es eher wenige Veränderungen gebracht.

    Es ist aus meiner Sicht grundsätzlich befürwortenswert, die Berufsausbildung im Rettungsdienst auf eine dreijährige Ausbildung erweitert zu haben – allein schon, um auf einer Augenhöhe mit anderen Gesundheitsfachberufen zu stehen und den Veränderungen der Notfallmedizin Rechnung zu tragen.

    Leider ist die Form eines „reinen“ Berufsausbildungsgesetzes eher schlecht gewählt – die entsprechenden Kompetenzen werden zwar ausgebildet, deren Anwendung hängt aber nach wie vor von lokalen Regelungen, sprich SOPs, ab.

    Die seit Einführung des RettAss gewünschte rechtssichere Regelung für die Anwendung invasiver Maßnahmen hat auch das NotSanG bisher noch nicht umsetzen können. Da besteht wohl der größte Nachholbedarf.

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